Am 15. Oktober hat das Ministerium für Ökologie und Umwelt offiziell den Quotenplan für ozonzerstörende Stoffe (ODS) und Hydrofluorkohlenstoffe (HFCs) für das Jahr 2027 veröffentlicht. Dies ist das dritte jährliche Kontingentdokument, mit dem China seine Verpflichtungen aus dem Amendement von Kigali zum Montrealer Protokoll erfüllt. Der Plan legt fest, dass die Gesamtproduktionsquote für HFCs im Jahr 2027 weiterhin auf dem Baseline-Wert von 185,3 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalenten festgelegt bleibt – dies ist das zweite Jahr in Folge mit „Nullwachstum“, was ein starkes Signal zur strikten Angebotsbegrenzung sendet.
Aus Sicht der Kernzahlen beträgt die Gesamtproduktionsquote für HFCs im Jahr 2027 185,3 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalenten, das Inlandsverbrauchskontingent 89,5 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalenten und das Importkontingent 0,1 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalenten. Alle drei Indikatoren bleiben gegenüber dem Jahr 2026 gleich. Die Gesamtproduktionsquote für HCFCs (Hydrochlorfluorkohlenstoffe) bleibt bei 151.416 Tonnen, also genau wie im Vorjahr. Besonders bemerkenswert ist, dass der Plan der Halbleiterindustrie ein zusätzliches Sonderkontingent von 150 Tonnen HFC-236fa gewährt – dies zeigt eine gezielte Unterstützung für strategische Schlüsselindustrien.
Im Hinblick auf den Umverteilungsmechanismus hat der Plan für HFC-245fa (Pentafluorpropan) eine unidirektionale Umverteilungsregel eingeführt, die „nur Ein-, kein Ausgang“ erlaubt: Unternehmen dürfen Kontingente in diese Sorte übertragen, aber nicht daraus abziehen. Die Obergrenze für Übertragungen wurde von 30 % im Vorjahr auf 50 % erhöht – dies ist die einzige Sorte, bei der die Umverteilungsbedingungen im laufenden Jahr gelockert wurden. Diese Politik lenkt die Ressourcen von Kältemitteln auf aufstrebende Nachfragebereiche wie Hochtemperaturwärmepumpen und Flüssigkeitskühlung von Rechenzentren.
Der Aussonderungsprozess für HCFCs beschleunigt sich gleichzeitig. Gemäß dem Plan soll die Produktion von HCFCs bis 2030 auf 97,5 % des Baseline-Werts und der Verbrauch auf 97,8 % reduziert werden. Ab dem 1. Januar 2026 ist die Produktion von Multi-Split-Klimaanlagen, die mit dem Kältemittel R22 betrieben werden, verboten. Im Bereich der Haushaltskälte hat R600a (Isobutan) einen Marktanteil von über 99 % erreicht – der Ersatzweg durch Kohlenwasserstoff-Kältemittel ist damit weitgehend abgeschlossen. Dies bedeutet, dass der Rückzug von chlorhaltigen Kältemitteln von der Industrie auf alle Anwendungsbereiche von Gewerbe bis Haushalt durchdringt.
Aus den Branchenauswirkungen geht hervor, dass die HFCs-Kontingente zwei Jahre in Folge auf dem Baseline-Wert festgelegt wurden, was die Angebotsstruktur weiter festigt. Das Preisniveau für Kältemittel dürfte stabil bleiben. Gleichzeitig sind natürliche Kältemittel wie CO₂ (R-744) und NH₃ (R-717) vollständig von der Kontingentierung ausgenommen und werden unter den politischen Rahmenbedingungen einen größeren Marktraum erhalten. Kohlenwasserstoff-Kältemittel wie R290 und R600a befinden sich ebenfalls außerhalb des Kontingentsystems und verfügen bereits über eine ausgereifte Anwendungsgrundlage im Bereich der kleinteiligen gewerblichen Kälteanlagen.
Für Erbauer und Betreiber von Kühlhäusern ist der aktuelle Zeitpunkt entscheidend, um die Wahl des Kältemittels für Kühlsysteme zu bewerten. Bei neuen Kühlhausprojekten sollten vorzugsweise Lösungen mit natürlichen Kältemitteln wie CO₂/NH₃-Kaskadensystemen bewertet werden, um spätere Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Kältemitteln aufgrund von verschärfter Kontingentierung zu vermeiden. Bereits bestehende Kühlhäuser mit HFCs müssen frühzeitig den Ersatzweg für Kältemittel planen und das Fenster für die Kontingentumverteilung nutzen, um den Übergang zu Kältemitteln abzuschließen und zukünftige Betriebskosten sowie Compliance-Risiken zu senken.